Gemeindewahlen 2020:
für die Legislatur vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024
Gemeindepräsidium
Majorzwahl - Stille Wahl
Da innert nützlicher Frist für die vorzunehmende Wahl für das Gemeindepräsidium nur ein wahlfähiger Bürger vorgeschlagen wurde, wird gestützt auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Unterseen (GO) respektive des Abstimmungs- und Wahlreglements der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) das Verfahren der stillen Wahl angewendet.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 3. August 2020 den von der Schweizerischen Volkspartei Unterseen Vorgeschlagenen,
Ritschard Jürgen, 1955, lic. rer. pol. Geschäftsführer, (bisher)
gestützt auf Art. 72 ff AWR als gewählt erklärt.
Die Amtsdauer des Gemeindepräsidenten beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2024.
Wahlbeschwerden
Wahlbeschwerden sind innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe der stillen Wahl respektive der diesbezüglichen Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet einzureichen.
Unterseen, 3. August 2020
Einwohnergemeinderat Unterseen