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Budget 2022 mit unveränderter Steueranlage und Gebührenansätzen

Wie bereits im Budget des laufenden Jahres gibt es auch im Budget 2022 Unsicherheiten, welche sich aufgrund der Corona-Pandemie auf den Finanzhaushalt auswirken, insbesondere bei der Budgetierung der Steuereinnahmen und der Zuschüsse an die kantonalen Lastenverteilungen.

Entsprechend wurde vorsichtig budgetiert. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 29. November 2021 das Budget 2022 mit einer unveränderten Steueranlage für Einkommen und Vermögen von 1.65 Einheiten und 1.5 Promille für die Liegenschaftssteuer.

Das Budget 2022 schliesst mit einem Gesamtaufwandüberschuss von Fr. 689'417.00 ab, welcher sich wie folgt zusammensetzt:

Aufwandüberschuss Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt)   Fr. 536'813.00
Aufwandüberschuss Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Fr. 110'564.00
Aufwandüberschuss Spezialfinanzierung Abfallentsorgung Fr. 42'040.00
Aufwandüberschuss Gesamthaushalt Fr. 689'417.00


Die Jahresrechnung 2020 sowie die aktuellen Prognosen für das Jahr 2021 aufgrund der 1. und 2. Rate 2021 bildeten die Grundlage für den Steuerertrag im Budget 2022.

Im Vergleich zum Budget 2021 wird bei den natürlichen Personen mit Rückgängen von 2.5% bei den Einkommenssteuern und von 4.5 % bei den Vermögenssteuern gerechnet.

Der Gemeinderat prüfte erneut eine Anpassung des Liegenschaftssteuersatzes. Nach Reduktionen der Steueranlage der Einkommens- und Vermögenssteuern in den beiden vorangegangenen Jahren, der Auswirkungen der Pandemie sowie insbesondere aufgrund der anstehenden Investitionen sah er keinen Spielraum für weitere Steuersenkungen.

Bei der Grundgebühr Abfallbeseitigung hat der Gemeinderat in eigener Kompetenz beschlossen, die Grundgebühren von bisher 160 % auf neu 130 % zu senken. Bei der Rechnung Abfallbeseitigung sind die Reserven für künftige Rechnungsausgleiche inzwischen auf rund 1.9 Millionen Franken gestiegen. Auch nach einer Senkung der Grundgebühr im Jahr 2020 wurden seither weiterhin Ertragsüberschüsse ausgewiesen. Mit der neuerlichen Anpassung sollten die Reserven künftig nicht mehr weiter ansteigen. Die restlichen Gebühren im Bereich Abwasser bleiben gegenüber dem Budget 2021 unverändert. Auch wird die jährliche Rückstellung für den künftigen Unterhalt der Liegenschaften des Finanzvermögens vom Gemeinderat auf unverändert 0.5 % des aktuellen Gebäudeversicherungswertes belassen. Die Hundetaxe beträgt gemäss Gebührenreglement unverändert Fr. 100.00.

Die aktuellen Zahlen der kantonalen Lastenverteilungen für das Budget 2022 wurden aufgrund von Angaben des Kantons berechnet. Im Vergleich zum Budget 2021 hat die Gemeinde Unterseen im Jahr 2022 aufgrund der erhöhten Steuerkraft der Gemeinde und des insgesamt gestiegenen Umfangs der Lastenausgleiche voraussichtlich Fr. 340'000.00 Mehraufwand für den Gemeindeanteil zu tragen.

An der Gemeindeversammlung wird nur eine beschränkte Anzahl gedruckter Budgets abgegeben. Interessierte können das vollständige Budget 2022 ab sofort bei der Finanzverwaltung Unterseen kostenlos beziehen.


pdfBudget 2022

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