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Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve

Genehmigung und Inkrafttretung

(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 3. Februar 2020 das Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve erlassen und genehmigt.

Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechende Reglementsgenehmigung der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.

Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen das Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat dieses ab 1. Januar 2021 in Kraft.

Reglementsbezug:
Der neue Erlasse kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Unterseen, 3. Februar 2020
Der Einwohnergemeinderat

pdfReglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve - Auflageexemplar




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